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Heizungsförderung für Wärmepumpen

Heizungs­förderung 2026: Zuschüsse für Heizungs­modernisierungen

Wärmepumpen, Solarthermie und Pelletheizungen

Auch für 2026 gilt: Wer seine alte Heizung gegen ein modernes und klimafreundliches Heizsystem austauscht, kann staatliche Fördermittel erhalten.
Dabei werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und bestimmte Hybridlösungen gefördert.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Förderbedingungen. Die Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht vor, dass einige Boni entfallen, während Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien stärker berücksichtigt werden sollen.

Quelle: KfW: Anpassung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Damit Sie den Überblick behalten, beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Heizungsmodernisierung. Für die Beantragung der Fördermittel arbeiten wir mit erfahrenen Energieberatern für Iserlohn und Umgebung zusammen, die Sie durch den gesamten Förderprozess begleiten und die notwendigen Formalitäten übernehmen. So erhalten Sie eine fachkundige Beratung und eine professionelle Förderbegleitung aus einer Hand.

Das Wichtigste auf einen Blick

Mit der aktuellen Heizungsförderung unterstützt der Staat den Austausch alter Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Heizsysteme. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der gewählten Heiztechnik, der Nutzung der Immobilie und den persönlichen Voraussetzungen ab. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der ab dem 21. Juli 2026 geltenden Förderregelung für private Eigentümer.

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie kann außerdem mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden.

Grundsätze ab 21. Juli 2026:

Inhalts­verzeichnis

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Die Heizungsförderung setzt sich aus verschiedenen Förderbausteinen zusammen. Neben der 30 Prozent Grundförderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus gewährt werden. Welche Förderung Sie tatsächlich erhalten, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, der bisherigen Heizungsanlage und der Nutzung der Immobilie ab.

Unabhängig von der individuellen Kombination der Förderbausteine gilt: Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

Für ein Einfamilienhaus können ab dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro der Investitionskosten für die Förderung berücksichtigt werden. Selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, wird der Zuschuss nur auf diesen Höchstbetrag berechnet.

„Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.“

Die darüber hinausgehenden Investitionskosten müssen vom Eigentümer selbst getragen oder beispielsweise über einen KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Wie hoch die Förderung im Einzelfall tatsächlich ausfällt, hängt davon ab, welche Förderbausteine für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

Die Förderung selber wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Beispielrechnung Einfamilienhaus Betrag in €
Gesamtkosten der Heizungsmodernisierung
32.000 €
Maximal förderfähige Kosten
28.000 €

Maximale Förderquote

70 %

Maximal möglicher Zuschuss

19.600 €

Eigenanteil

12.400 €

Förderbausteine

30 Prozent Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Heizung erhalten private Eigentümer grundsätzlich eine Förderung von 30 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Diese Grundförderung gilt unter anderem für:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Pelletheizungen
  • förderfähige Hybridlösungen


Die Grundförderung steht grundsätzlich sowohl Selbstnutzern als auch Vermietern zur Verfügung. Die zusätzlichen Einkommens- und Geschwindigkeitsboni sind jedoch an weitere Voraussetzungen gebunden.

Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können ab dem 21. Juli 2026 einen gestaffelten Einkommensbonus erhalten:

  • 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
  • 30 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro


Für einen Antrag im Jahr 2026 wird grundsätzlich der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024 berücksichtigt.

Zusätzliche Entlastung für Familien

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Dadurch können Familien auch bei einem höheren tatsächlichen Einkommen in eine günstigere Förderstufe fallen.

Beispiel: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro werden für die Förderberechnung nur 30.000 Euro angesetzt. Damit kann ein Einkommensbonus von 40 Prozent möglich sein.

Klima­geschwindigkeits­bonus

Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie eine bestimmte alte Heizung vorzeitig austauschen.

Ab dem 21. Juli 2026 beträgt dieser Bonus 16 Prozent.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • funktionstüchtige Ölheizungen
  • Kohleheizungen
  • Gasetagenheizungen
  • Nachtspeicherheizungen
  • mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
  • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Grundsätzlich fördert die KfW alle Heizsysteme, die die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen sowie bestimmte Hybridheizungen. Welche Technik im Einzelfall förderfähig ist, hängt von den technischen Mindestanforderungen und den Vorgaben der KfW ab.

Tipp: Regionale Förderungen prüfen

Neben der KfW-Förderung können je nach Wohnort weitere Zuschüsse oder Förderprogramme verfügbar sein. Mit dem Energiewende-Navigator können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen, welche Förderungen für Ihr Gebäude infrage kommen und ob sich diese mit der KfW-Förderung kobinieren lassen.

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Förderung für Wärmepumpen

Wärmepumpen gehören weiterhin zu den zentral geförderten Heizsystemen. Ab dem 21. Juli 2026 gilt zunächst eine Grundförderung von 30 Prozent.

Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus erhalten. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Förderfähig können unter anderem sein:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Wärmepumpen in bestimmten Hybrid- oder Kompaktgeräten

Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen. Entscheidend ist daher nicht nur die Art der Wärmepumpe, sondern auch das konkrete Gerät.

Effizienzbonus entfällt

Bis zum 20. Juli 2026 konnten besonders effiziente Wärmepumpen einen zusätzlichen Effizienzbonus von fünf Prozent erhalten. Dieser Bonus entfällt ab dem 21. Juli 2026 vollständig.

Betroffen sind auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder den Wärmequellen Erdreich, Wasser und Abwasser.

Zusätzliche Wärmepumpen­förderung in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt über das Förderprogramm progres.nrw insbesondere die Erschließung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Förderfähig sind beispielsweise Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren sowie Brunnenbohrungen für Grundwasserwärmepumpen. In Bestandsgebäuden werden Erdwärmesonden derzeit mit 10 Euro pro Bohrmeter, Erdwärmekollektoren mit 6 Euro pro Quadratmeter und Brunnenbohrungen mit 1 Euro je Liter pro Stunde Förderleistung bezuschusst.

Die Landesförderung richtet sich damit in erster Linie an die Erschließung der Wärmequelle und stellt keine allgemeine Zusatzförderung für jede Wärmepumpe, insbesondere nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen, dar. Vor der Planung sollte geprüft werden, ob die Landesförderung mit der KfW-Heizungsförderung kombiniert werden kann und welche Kosten jeweils förderfähig sind.

Quelle: recht.nrw

Förderung für Solarthermie

Solarthermieanlagen werden mit einer Grundförderung von 30 Prozent gefördert. Die Anlagen können entweder zur Warmwasserbereitung oder zusätzlich zur Unterstützung der Raumheizung eingesetzt werden.

Je nach persönlicher Situation können selbstnutzende Eigentümer zusätzlich den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Insgesamt bleibt die Förderung auf maximal 70 Prozent begrenzt.

Wann ist Solarthermie besonders interessant?

Solarthermie kann sinnvoll sein, wenn:

ein geeigneter Platz auf dem Dach vorhanden ist
regelmäßig viel Warmwasser benötigt wird
eine bestehende Heizungsanlage unterstützt werden soll
eine Pelletheizung ergänzt werden soll
der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert werden soll

Ob eine Solarthermieanlage allein oder als Bestandteil einer Hybridlösung gefördert wird, hängt von der technischen Ausführung und den Anforderungen der KfW ab.

Förderung für Pelletheizungen

Pelletheizungen zählen zu den förderfähigen Biomasseheizungen. Sie erhalten grundsätzlich 30 Prozent Grundförderung.

Auch bei Pelletheizungen können der Einkommensbonus und unter bestimmten Voraussetzungen der Klimageschwindigkeitsbonus hinzukommen.

Besondere Voraussetzung für den Klima­geschwindigkeits­bonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird bei einer Pelletheizung nur gewährt, wenn die Biomasseheizung mit mindestens einer weiteren Technik kombiniert wird.

Mögliche Kombinationen sind:

Solarthermieanlage
Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung
Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung
Wärmepumpe zur Unterstützung der Raumheizung

Eine alleinstehende Pelletheizung erhält somit zwar die Grundförderung, aber nicht automatisch den Klimageschwindigkeitsbonus.

Emissions­minderungs­zuschlag entfällt

Der bisherige pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen entfällt ab dem 21. Juli 2026.

Für Eigentümer, die eine Pelletheizung planen, fällt damit ein bisher möglicher zusätzlicher Zuschuss weg.

Förderung für Hybridheizungen

Eine Hybridheizung verbindet zwei unterschiedliche Wärmeerzeuger. Typische Kombinationen sind:

  • Wärmepumpe und Gas-Brennwertgerät
  • Wärmepumpe und Pelletheizung
  • Pelletheizung und Solarthermie
  • Wärmepumpe und Solarthermie


Förderfähig ist grundsätzlich nur der Teil der Anlage, der die Anforderungen der Bundesförderung erfüllt. Bei einer Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung wird beispielsweise nicht automatisch die komplette Anlage gefördert.

Die Kosten müssen daher nachvollziehbar auf die förderfähigen und nicht förderfähigen Komponenten aufgeteilt werden.

Hybrid­lösungen mit fossilem Heizgerät

Bei einer Hybridheizung mit Gasgerät wird der fossile Bestandteil in der Regel nicht bezuschusst. Förderfähig können jedoch die Wärmepumpe, die Solarthermieanlage und notwendige gemeinsame Komponenten sein.

Ob eine solche Lösung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte vorab individuell geprüft werden. Eine Hybridlösung ist nicht automatisch günstiger oder effizienter als eine passend geplante alleinige Wärmepumpe.

Welche Arbeiten können mitgefördert werden?

Neben dem eigentlichen Wärmeerzeuger können auch weitere notwendige Leistungen berücksichtigt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

Ob eine einzelne Leistung tatsächlich förderfähig ist, hängt davon ab, ob sie unmittelbar für die geförderte Maßnahme notwendig ist.

Trifon Amparis

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Auswahl des passenden Heizsystems, sondern unterstützen Sie auch im Förderprozess.

Lassen Sie sich beraten!

So erhalten Sie Ihre Heizungsförderung

Step 1
Beratung & Heizsystem auswählen Zunächst sollte geprüft werden, welches Heizsystem technisch zum Gebäude passt. Dabei spielen unter anderem der energetische Zustand des Hauses, die vorhandenen Heizflächen, die benötigten Vorlauftemperaturen und der bisherige Energieverbrauch eine Rolle.
Step 2

Angebot erstellen lassen

Sie erhalten ein individuelles Angebot für die geplante Heizungsmodernisierung. Dieses dient als Grundlage für den Förderantrag.

Step 3

Förderantrag stellen

Der Förderantrag wird vor Beginn der Arbeiten bei der KfW gestellt. Erst nach der Förderzusage darf mit der Umsetzung begonnen werden.

Step 4

Heizung modernisieren

Nach der Zusage wird die neue Heizungsanlage fachgerecht installiert und in Betrieb genommen.

Step 5
Nachweise einreichen Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Unterlagen und Nachweise bei der KfW eingereicht.
Step 6

Zuschuss erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Ausblick: Was ändert sich 2027?

Auch nach der Anpassung der Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 sind bereits weitere Änderungen geplant. Wer den Austausch seiner Heizung in den kommenden Jahren plant, sollte diese Entwicklungen berücksichtigen.

Schrittweise sinkende Förderung

Ab dem 1. Februar 2027 werden die maximal förderfähigen Investitionskosten schrittweise reduziert. Anschließend erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres eine weitere Absenkung. Dadurch sinkt auch der maximal mögliche Zuschuss.

Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert. Er beträgt zunächst 16 Prozent und verringert sich ab Februar 2027 in regelmäßigen Abständen um jeweils vier Prozentpunkte.

Neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen

Im Laufe des Jahres 2027 soll zudem ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Ziel ist es, die Produktion von Wärmepumpen innerhalb Europas zu stärken.

Nach den derzeitigen Planungen soll die Grundförderung künftig davon abhängen, wo eine Wärmepumpe gefertigt oder montiert wurde. Für Geräte mit europäischer Wertschöpfung ist ein zusätzlicher Bonus vorgesehen, während sich die Förderung für außerhalb der EU produzierte Wärmepumpen verringern soll.

Hinweis: Förderprogramme und Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und erfolgen nach bestem Wissen. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien der jeweiligen Förderstelle.

Tipp: Heizungs­tausch nicht unnötig aufschieben

Die geplanten Änderungen zeigen, dass die Förderbedingungen in den kommenden Jahren voraussichtlich schrittweise zurückgehen werden. Wer ohnehin eine Heizungsmodernisierung plant, sollte deshalb nicht ausschließlich auf mögliche zukünftige Förderprogramme warten.

Wichtiger als die maximale Förderhöhe ist eine Heizlösung, die dauerhaft zum Gebäude passt und wirtschaftlich betrieben werden kann. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die passende Technik auszuwählen und die aktuell verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.